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Aktenzeichen 4857/94
Datum 08.03.1895
Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen ist der Gebrauch eines durch Nachbildung eines geschützten Gebrauchsmusters hervorgebrachten Gerätes strafbar? Ist es insbesondere erforderlich, daß die Nachbildung gewerbsmäßig erfolgte? 2. Ist jeder Gebrauch strafbar, oder nur der gewerbsmäßige? 3. Was ist unter "gewerbsmäßigem" Gebrauche zu verstehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C8210088
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