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Aktenzeichen 417/95
Datum 28.02.1895
Leitsatz 1. Kann dem Antrage der Verteidigung stattgegeben werden, in eine genan nach Vorschrift des § 293 St.P.O. gestellte Hauptfrage solche Umstände aus dem Eröffnungsbeschlusse aufzunehmen, welche die Strafbarkeit der That ausschließen? 2. Wie ist ein Antrag auf Abänderung oder Ergänzung der Fragen zu erledigen? Ist Angabe von Gründen nötig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C8180066
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