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Aktenzeichen 4920/94

Datum 26.02.1895

Leitsatz 1. Darf, wenn der wegen Vergehens gegen § 289 St.G.B.'s angeklagte Mieter zu seiner Verteidigung behauptet und unter Beweis stellt, daß ihm zur Zeit der ihm zur Last gelegten Wegschaffung eingebrachter Sachen eine die Ansprüche des Vermieters aus dem Mietkontrakte übersteigende Gegenforderung zugestanden habe, dieser Beweisantrag aus dem Grunde abgelehnt werden, weil die Gegenforderung bestritten gewesen? 2. Kann in dem zu 1 bezeichneten Falle die fragliche Schutzbehauptung dann als unerheblich angesehen werden, wenn festgestellt ist, daß der Mieter weder bei noch vor der Wegschaffung der eingebrachten Sachen dem Vermieter seinen Willen kundgegeben hat, gegen dessen Mietforderung mit der angeblichen Gegenforderung aufrechnen zu wollen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C8170063

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