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Aktenzeichen 4420/94

Datum 12.02.1895

Leitsatz 1. Bildet die "Verlagsfähigkeit" eines Schriftwerkes ein Erfordernis des Schutzes gegen Nachdruck in Gemäßheit des Gesetzes vom 11. Juni 1870, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken 2c (B.G.Bl. S. 339)? 2. Liegt in der Veranstaltung des Wiederabdruckes einer Patentbeschreibung (Patentgesetz vom 7. April 1891, R.G.Bl. S. 72, § 20 Abs. 1) nach Erteilung des Patentes ein Nachdruck im Sinne des Gesetzes vom 11. Juni 1870? 3. Unterliegt die Anordnung des § 36 des Nachdrucksgesetzes, wonach der Antrag auf Einziehung 2c von Nachdrucksexemplaren so lange zulässig ist, als solche Exemplare vorhanden sind, einer Einschränkung für den Fall, daß der Schutz gegen Nachdruck inzwischen zufolge gesetzlicher Vorschrift, insbesondere auf Grund des § 7 c des Nachdrucksgesetzes in Verbindung mit § 19 Abs. 4 des Patentgesetzes, erloschen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C80B0021

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