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Aktenzeichen 4582/94

Datum 12.02.1895

Leitsatz 1. Läßt sich in dem Falle, wenn bei einem von mehreren gemeinschaftlich gegen eine Menschenmenge unternommenen Angriffe verschiedene der in der Menge befindlichen Personen von den Angreifern körperlich mißhandelt sind, die Annahme nur einer strafbaren Haudlung bei jedem der Thäter unter dem Gesichtspunkte des fortgesetzten Deliktes rechtfertigen? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann in einem solchen Falle der Begriff der gleichartigen Idealkonkurrenz Anwendung finden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C80A0019

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