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Aktenzeichen 3885/94

Datum 11.02.1895

Leitsatz 1. Begründet in Strafsachen wegen Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher, in die Reichskasse fließender Abgaben und Gefälle der Inhalt der betreffenden Vorschrift einen Unterschied für die Anwendbarkeit des § 136 Abs. 2 G.V.G.'s? 2. Wieweit erstreckt sich die Wirksamkeit der auf Grund der §§ 119. 152 V.Z.G.'s erlassenen Transportkontrollvorschriften bezüglich des Weideganges von Vieh im Grenzbezirke?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C8080015

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