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Aktenzeichen 39/95
Datum 07.02.1895
Leitsatz 1. Begründet es unter allen Umständen die Aufhebung des Urteiles, wenn ein Geschworener nach Eintritt in die Beratung ohne Erlaubnis des Vorsitzenden das Beratungszimmer verlassen und Räume betreten hat, in denen sich andere Personen befanden? Zum Begriffe des Verkehres zwischen den Geschworenen und anderen Personen. 2. Kann das Sitzungsprotokoll als Beweismittel für oder gegen diesen Verkehr dienen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C8020003
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