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Aktenzeichen 4404/94

Datum 05.02.1895

Leitsatz Kann ein Unterdrücken wahrer Thatsachen darin gefunden werden, daß ein Bevollmächtigter bei der Rechenschaftsablegung über das von ihm für den Vollmachtgeber ausgeführte Geschäft wissentlich eine Einnahme verschweigt, die er bei der Ausführung des Geschäftes für den Machtgeber gehabt hat? Bedarf es einer besonderen Aufforderung zur Rechenschaftsablegung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C8010001

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