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Aktenzeichen 2408/94
Datum 21.09.1894
Leitsatz Setzt die Strafbestimmung des § 370 Nr. 1 St.G.B.'s notwendig das Abgraben oder Abpflügen eines fremden, dem Thäter nicht oder doch nicht ausschließlich gehörigen Grenzraines voraus, oder kann auch der grundbuchmäßige Eigentümer des betreffenden Grund und Bodens sich durch Abgraben strafbar machen und unter welchen Voraussetzungen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C71F0074
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