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Aktenzeichen 1552/94

Datum 12.07.1894

Leitsatz Kann der Richter, welcher bei Entscheidung einer Strafsache fahrlässig zum Nachteile einer Partei auf Strafe erkannt hat, aus § 345 Abs. 2 St.G.B.'s verfolgt werden, wenn er diese Strafe vor Eintritt ihrer Vollstreckbarkeit fahrlässigerweise zur Vollstreckung bringt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C7170056

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