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Aktenzeichen 2324/94

Datum 05.07.1894

Leitsatz Wird der vom § 347 St.G.B.'s erforderte Vorsatz dadurch ausgeschlossen, daß der Beamte, welcher die Gefangenschaft eines unter seiner Bewachung befindlichen Gefangenen vorübergehend aufhebt, in der Absicht handelt, der Gefangene werde nach längerer oder kürzerer Zeit freiwillig in die Gefangenschaft zurückkehren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C7150053

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