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Aktenzeichen 1691/94
Datum 04.07.1894
Leitsatz Ist es ein Inverkehrbringen, wenn der Büchsenmacher ein ihm zur Abänderung in einen Hinterlader und zur Anbringung eines neuen Verschlusses übergebenes Gewehr nach ausgeführter Arbeit dem Besteller zurückgiebt? War er verpflichtet, es vorher amtlich prüfen zu lassen? 19. Mai 1891 § 9 (R.G.Bl. S. 109).
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C7140051
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