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Aktenzeichen 2121/94

Datum 25.06.1894

Leitsatz Kann der verantwortliche Redakteur einer periodischen Druckschrift für die gesamte druckmäßige Herstellung der von ihm redigierten Zeitschrift dergestalt verantwortlich erklärt werden, daß er, weil er die Korrektur nicht selbst vorgenommen, ohne weiteres für untergelaufene, den Sinn entstellende Druckfehler als fahrlässig verschuldet strafrechtlich haftet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C7120045

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