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Aktenzeichen 1604/94

Datum 30.06.1894

Leitsatz 1. Sind Gegenstände, hinsichtlich deren die Voraussetzungen einer ausnahmsweisen Zollfreiheit bei der Einfuhr thatsächlich vorliegen, dennoch zollpflichtig, wenn der Nachweis des Vorhandenseins dieser Voraussetzungen bei der Einfuhr nicht erbracht wird? 2. Unter welchen Voraussetzungen ist die von einem Zolleinnehmer bethätigte Versagung zollfreien Einlasses von Gegenständen, die ausnahmsweise zollfrei sind, eine rechtmäßige Amtsausübung? Fassung nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 24. Mai 1885 (R.G.Bl. S. 111).

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C7070022

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