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Aktenzeichen 2020/94

Datum 29.06.1894

Leitsatz 1. Handelt ein zum Betriebe der den Reichstag betreffenden Wahlangelegenheiten für einen Wahlbezirk gebildetes Komitee in der Wahrnehmung berechtigter Interessen, wenn es vor der Wahl eine vermeintlich versuchte amtliche Beeinflussung von Wählern des Bezirkes in der Presse zur Sprache bringt, um weitere Beeinflussungen zu verhindern? 2. Kann der Redakteur einer periodischen Druckschrift, welcher einen von einem Anderen verfaßten beleidigenden Artikel veröffentlicht hat, als Thäter bestraft werden, wenn die Strafbarkeit des Verfassers gemäß § 193 St.G.B.'s ausgeschlossen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C7060018

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