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Aktenzeichen 1828/94

Datum 26.06.1894

Leitsatz Sind die Wahrnehmungen, welche ein Arzt bei der Untersuchung einer wegen erlittener Mißhandlung ihn konsultierenden Person macht, Privatgeheimnisse, die ihm anvertraut sind, selbst wenn der Patient über die Mißhandlung schon anderen Personen Mitteilung gemacht hat? Ist es als ein "Offenbaren" anzusehen, wenn der Arzt unbestimmte Gerüchte, welche über die Mißhandlung verbreitet sind, als richtig bestätigt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C7030005

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