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Aktenzeichen 1947/94

Datum 22.06.1894

Leitsatz 1. Darf bei einer Zollabfertigung auf Begleitschein Nr. II jedes sachlich zuständige Amt ohne Rücksicht auf den Empfangsort, als Empfangsamt bezeichnet werden? 2. Ist die Zollabfertigung auf Begleitschein Nr. II unzulässig, wenn sie nicht im Interesse des Warenempfängers beantragt wird, der Spediteur vielmehr diese Einrichtung zu eigenem Vorteile ausnutzt? Deutsche Reich S. 501).

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C6910432

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