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Aktenzeichen 895/94

Datum 14.06.1894

Leitsatz 1. Bedarf es des Hinweises gemäß § 264 Abs. 1 St.P.O., wenn das Urteil den Angeklagten aus § 48 St.G.B.'s als Anstifter einer Zolldefraude erachtet, während der Eröffnungsbeschluß ihn als Anführer im Sinne des § 13 des preußischen Gesetzes vom 23. Januar 1838 (G.S. 1838 S. 78) angesehen hat? 2. Ist die im Auslande bethätigte Anstiftung zu einer im Inlande begangenen Zolldefraude als eine im Gebiete des Deutschen Reiches verübte strafbare Handlung anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C68E0424

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