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Aktenzeichen 78/94

Datum 12.02.1894

Leitsatz Sind die Strafbestimmungen des § 210 Ziff. 2 K.O. auch auf denjenigen anwendbar, welcher ein Handelsgeschäft thatsächlich als sein eigenes betreibt, wenn auch das Geschäft zum Scheine auf einen anderen Namen in das Handelsregister eingetragen und betrieben worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C62B0121

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