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Aktenzeichen 4583/93

Datum 13.02.1894

Leitsatz 1. Welche Behörde ist in Preußen zur Anstellung eines staatlichen Fischereiaufsehers zuständig? 2. Wieweit erstreckt sich die örtliche Zuständigkeit des Fischereiaufsehers? 3. Erfordert die Amtsausübung desselben zu ihrer Rechtmäßigkeit, daß er die Uniform bezw. die Abzeichen eines Fischereiaufsehers trägt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C6260112

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