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Aktenzeichen 4745/93

Datum 12.01.1894

Leitsatz Hat der Angeklagte, wenn der Termin zur Hauptverhandlung auf einen füheren als den zuerst bestimmten Tag verlegt wird, einen Anspruch darauf, daß die in § 216 Abs. 1 St.P.O. vorgezeichnete Frist ohne Rücksicht auf die seit Zustellung der ersten Ladung verstrichene Zeit eingehalten werde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C6160074

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