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Aktenzeichen 3488/93

Datum 05.01.1894

Leitsatz 1. Inwieweit sind die württembergischen Gemeindevorsteher und Gemeindepfleger zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugte Beamte? 2. Ist zur falschen Beurkundung das Bewußtsein des Beamten von seiner durch Gesetz oder Instruktion vorgeschriebenen Verpflichtung, richtig zu beurkunden, erforderlich? 3. Ist der Irrtum über den Charakter einer Urkunde als einer öffentlichen ein Irrtum über den Inhalt des Strafgesetzes? 4. Gemeinschaftlich verübte falsche Beurkundung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C6150069

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