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Aktenzeichen 4209/93
Datum 16.01.1894
Leitsatz Findet der § 193 St.G.B.'s Anwendung, wenn der Thäter die Beleidigung verübt hat, um die Interessen dritter Personen wahrzunehmen, zu deren Vertretung er sich lediglich aus "sittlichen Motiven" veranlaßt sah?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C6140067
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