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Aktenzeichen 3623/93

Datum 04.01.1894

Leitsatz Sind Verfehlungen gegen das Großherzoglich hessische Forststrafgesetz vom 4. Februar 1837, welche mit mehr als 150 M Strafe bedroht sind, als "Vergehen" oder als "Übertretungen" zu behandeln, und wann verjähren dieselben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C6110054

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