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Aktenzeichen 4774/93

Datum 15.01.1894

Leitsatz 1.Kann nach Maßgabe der preußischen Gesetze vom 7. März 1822 (G.S. S. 57) und 5. Mai 1872 (G.S. S. 509) strafbare Stempelsteuerhinterziehung oder der Thatbestand des Betruges darin gefunden werden, daß in dem schriftlich über ein Grundstück abgeschlossenen Kaufvertrage zur Ersparung von Stempelkosten der Kaufpreis niedriger, als derselbe mündlich verabredet worden, angegeben und demnächst bei der Auflassung des Grundstückes vor dem Grundbuchamte unter Vorlegung des schriftlichen Kaufvertrages der hierin stipulierte Kaufpreis als Wertangabe behandelt wird? 2. Ist Anstiftung zur Stempelsteuerhinterziehung möglich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C60E0038

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