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Aktenzeichen 3145/93
Datum 18.12.1893
Leitsatz 1. Wenn bei ideal konkurrierenden Delikten von einem Delikte rechtskräftig freigesprochen ist, steht alsdann der Verfolgung wegen des anderen Deliktes der Satz: ne bis in idem entgegen? 2. Ist dieser Satz prozessualer oder materiell-rechtlicher Natur?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C6090027
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