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Aktenzeichen 3174/93

Datum 28.12.1893

Leitsatz 1. Inwieweit bedarf es des Hinweises aus § 264 St.P.O., wenn an Stelle der im Eröffnungsbeschlusse nach Maßgabe des § 14 des Markenschutzgesetzes vom 30. November 1874 vorgesehenen widerrechtlichen Bezeichnung der Ware mit dem Namen der Firma die Bezeichnung mit dem Warenzeichen derselben auf der Grundlage des Art. 1 des französischen Gesetzes vom 23. Juni 1857 zur Verurteilung führt? 2. Liegt eine Bezeichnung der Verpackung von Champagner im Sinne des § 14 des Markenschutzgesetzes vor, wenn die Marke im Inneren der Flasche an der unteren Fläche des Korkes angebracht ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C6070018

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