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Aktenzeichen 2669/93
Datum 04.12.1893
Leitsatz Beginnt für den Verletzten, wenn er während der seinem gesetzlichen Vertreter gemäß § 61 St.G.B.'s laufenden Frist das 18. Lebensjahr vollendet, von diesem Zeitpunkte an eine neue dreimonatliche Antragsfrist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C59C0427
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