zurück

Aktenzeichen 2916/93

Datum 27.11.1893

Leitsatz Fällt unter die Strafbestimmung des Art. 6 des in Elsaß-Lothringen geltenden französischen Gesetzes vom 27. Juli 1849 auch das nicht gewerbsmäßige Kolportieren und Austeilen von Schriften? Verteilung von Schriften in beschränktem Kreise.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C5980421

Download PDF

zurück