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Aktenzeichen 2916/93
Datum 27.11.1893
Leitsatz Fällt unter die Strafbestimmung des Art. 6 des in Elsaß-Lothringen geltenden französischen Gesetzes vom 27. Juli 1849 auch das nicht gewerbsmäßige Kolportieren und Austeilen von Schriften? Verteilung von Schriften in beschränktem Kreise.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C5980421
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