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Aktenzeichen 1391/93

Datum 08.05.1893

Leitsatz Nach welchen Grundsätzen ist die anderweit festzusetzende Gesamtstrafe zu berechnen, wenn der wegen verschiedener Strafthaten zu einer Gesamtstrafe verurteilte Angeklagte im Wiederaufnahmeverfahren bezüglich einer Strafthat die Freisprechung und insoweit die Aufhebung des früheren Urteils erlangt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C5300149

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