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Aktenzeichen 894/93
Datum 01.05.1893
Leitsatz 1. Erstreckt sich nach badischem Rechte das Vorzugs- oder Zurückbehaltungsrecht des Vermieters auf die eingebrachten Sachen des Mieters, welche nach § 715 C.P.O. der Zwangsvollstreckung nicht unterworfen sind? 2. Kann sich der Mieter an solchen Sachen des Vergehens gegen § 289 St.G.B.'s schuldig machen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C5270120
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