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Aktenzeichen 488/93
Datum 18.04.1893
Leitsatz Können die Urteilsgründe, nachdem sie bereits von einem Mitgliede des Gerichtes unterschrieben worden sind, durch den Vorsitzenden in wesentlichen Punkten einseitig geändert werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C5260118
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