zurück

Aktenzeichen 403/93

Datum 27.03.1893

Leitsatz 1. Kennt die Strafprozeßordnung Versicherungen an Eidesstatt im Sinne des § 156 St.G.B.'s seitens eines Zeugen? 2. Ist den Mitgliedern der bürgerlich-religiösen Gemeinde Kornthal in Württemberg der Gebrauch einer Beteuerungsformel an Stelle des Eides (§ 155 Nr. 1 St.G.B.'s) gestattet? 3. Ist ein strafbarer Versuch des Meineides seitens eines Zeugen durch wissentliche Ablegung einer nicht entsprechenden Beteuerungsformel möglich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C51C0091

Download PDF

zurück