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Aktenzeichen 403/93
Datum 27.03.1893
Leitsatz 1. Kennt die Strafprozeßordnung Versicherungen an Eidesstatt im Sinne des § 156 St.G.B.'s seitens eines Zeugen? 2. Ist den Mitgliedern der bürgerlich-religiösen Gemeinde Kornthal in Württemberg der Gebrauch einer Beteuerungsformel an Stelle des Eides (§ 155 Nr. 1 St.G.B.'s) gestattet? 3. Ist ein strafbarer Versuch des Meineides seitens eines Zeugen durch wissentliche Ablegung einer nicht entsprechenden Beteuerungsformel möglich?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C51C0091
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