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Aktenzeichen 585/93

Datum 21.03.1893

Leitsatz Erfüllt derjenige den Thatbestand des mittels Einsteigens verübten Diebstahles, welcher einen ohne strafbaren Vorsatz handelnden Dritten in das Gebände oder den umschlossenen Raum einsteigen läßt und durch dessen Vermittelung von außen her die Wegnahme einer Sache bewirkt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C51A0086

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