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Aktenzeichen 360/93
Datum 13.03.1893
Leitsatz Ist der Schuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren verpflichtet, in seinem in Gemäßheit des § 711 C.P.O. vorzulegenden Vermögensverzeichnisse vor Leistung des Offenbarungseides seine Beteiligung an einer offenen Handelsgesellschaft anzugeben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C5140074
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