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Aktenzeichen 3260/92

Datum 02.03.1893

Leitsatz Bildet in Elsaß-Lothringen das Urteil des Civilgerichtes, wodurch in Gemäßheit der Bestimmungen des Gesetzes vom 22. Frimaire VII über das Enregistrement die für Auslassungen bei einer Sterbefallserklärung verschuldete Gebühr festgesetzt wird, die konstitutive Grundlage für das Urteil des Strafrichters, insoweit es sich um die Höhe der für jene Auslassungen verwirkten Strafe handelt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C5130067

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