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Aktenzeichen 422/93

Datum 07.03.1893

Leitsatz Aus welchem Strafgesetze ist im Falle einer Idealkonkurrenz die Strafe zu bemessen, wenn beide verletzte Gesetze Gefängnisstrafe androhen, das eine jedoch ausschließlich, aber mit einem minderen Höchstbetrage, das andere zwar mit einem höheren Höchstbetrage, aber alternativ unter Zulassung von Geldstrafe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C50F0058

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