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Aktenzeichen 2838/93

Datum 08.03.1893

Leitsatz Sind unter die "Sachen", deren vorsätzliche Beiseiteschaffung, Zerstörung oder in anderer Weise bewirkte gänzliche oder teilweise Entziehung aus der Verstrickung in § 137 St.G.B.'s mit Strafe bedroht ist, auch Forderungen zu rechnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C50E0040

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