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Aktenzeichen 4377/92

Datum 27.02.1893

Leitsatz Macht sich der einer Kontrebande schuldig, der Viehstücke in das Inland mit der Absicht einführt, sie zu einem anderen Zwecke zu verwenden, als wozu durch Verordnung der Regierungsbehörde gegenüber einem bestehenden allgemeinen Einfuhrverbote die Einfuhr einzelner Viehstücke ausnahmsweise gestattet ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C50B0032

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