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Aktenzeichen 28/93

Datum 13.02.1893

Leitsatz 1. Ist ein Ersuchen um Rechtshilfe als abgelehnt anzusehen, wenn dem Ersuchen im übrigen entsprochen, indes die Tragung der erwachsenen Kosten abgelehnt wird? 2. Fallen die durch Abgabe eines schriftlichen Gutachtens entstandenen Kosten dem ersuchten Gerichte zur Last, wenn letzteres dem Ersuchen gemäß sich auf die Entgegennahme des schriftlichen Gutachtens und dessen Beförderung an das ersuchende Gericht beschränkt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C5010001

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