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Aktenzeichen 3747/92

Datum 21.02.1893

Leitsatz 1. Sind für die Frage, ob eine Vermögensbeschädigung vorliegt, subjektive Momente bedeutungslos? Ist insbesondere eine Vermögensbeschädigung ausgeschlossen, wenn der Abschluß eines Kaufgeschäftes über Aktien zwar durch betrügliche Vorspiegelungen herbeigeführt, der Kauf aber zu dem Börsenkurse abgeschlossen und die Aktie später zu einem gleich hohen oder höheren Kurse verkäuflich gewesen ist? 2. Ist für die Frage nach der Verkäuflichkeit von Aktien der unter äußerer Beobachtung der Börseneinrichtungen festgestellte Börsenkurs maßgebend? 3. Setzt der Art. 249 d Nr. 2 H.G.B.'s die Vorspiegelung unrichtiger Thatfachen voraus?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C49A0430

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