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Aktenzeichen 1395/92

Datum 27.05.1892

Leitsatz 1. Kann der Angeklagte einen Revisionsgrund daraus herleiten, daß das Gericht, welches erkannt hat, nicht den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes gemäß gebildet ist? 2. Ist es zulässig, daß der Landgerichtspräsident von dem Präsidium des Landgerichtes beauftragt wird, die in den §§. 62. 63 G.V.G.'s vorgesehenen Anordnungen vorläufig nach seinem diskretionären Ermessen zu treffen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C4320166

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