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Aktenzeichen 1671/92
Datum 17.06.1892
Leitsatz 1. Ist das Gericht, wenn von mehreren Angeklagten nur einer den Einwand der örtlichen Unzuständigkeit erhebt, mit der Entscheidung der Zuständigkeitsfrage hinsichtlich aller Angeklagten befaßt? 2. Ist bei den durch Verbreitung von Druckschriften verübten Beleidigungen der Gerichtsstand ausschließlich bei dem Gerichte begründet, in dessen Bezirk die Druckschriften erschienen sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C42F0155
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