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Aktenzeichen 1498/92

Datum 02.06.1892

Leitsatz 1. Können behördliche Anweisungen, welche sich lediglich auf den inneren dienstlichen Geschäftsverkehr, auf Form und Inhalt der Korrespondenz, Berichterstattung u. dgl. beziehen, als "Anordnungen der Obrigkeit" im Sinne des §. 131 St.G.B.'s angesehen werden? 2. Ist es zulässig, bei Delikten, welche für den subjektiven Thatbestand positiv das Bewußtsein der Unwahrheit gewisser thatsächlicher Behauptungen voraussetzen, von dem Inhalte einer Druckschrift festzustellen, derselbe begründe objektiv den "Thatbestand einer strafbaren Handlung", auch wenn erwiesenermaßen alle für den Inhalt der Druckschrift strafrechtlich verantwortliche Personen in gutem Glauben an die Wahrheit der fraglichen Behauptungen gehandelt haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C42E0151

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