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Aktenzeichen 1219/92

Datum 03.06.1892

Leitsatz Findet die in §. 157 Ziff. 1 St.G.B.'s vorgeschriebene Ermäßigung der an sich verwirkten Strafe wegen Meineides nur statt, wenn der Thäter wußte, daß die Angabe der Wahrheit gegen ihn selbst eine Verfolgung wegen Verbrechens oder Vergehens nach sich ziehen könne?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C42D0149

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