zurück

Aktenzeichen 1316/92

Datum 10.05.1892

Leitsatz 1. Muß der nicht auf freiem Fuße befindliche Angeklagte von einem Augenscheinseinnahmetermine benachrichtigt werden, der nicht an der Gerichtsstelle abgehalten wird, wo er sich in Haft befindet? 2. Kann die unterbliebene Benachrichtigung zur Aufhebung des Urteiles führen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C42A0142

Download PDF

zurück