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Aktenzeichen 1427/92
Datum 13.05.1892
Leitsatz 1. Bedarf es der gerichtlichen Beschlußfassung über einen in der Hauptverhandlung gestellten Vertagungsantrag auch dann, wenn der Antragsteller denselben nicht näher begründet hat? 2. Muß der gefaßte Beschluß dem Antragsteller vor der Urteilsfällung bekannt gemacht werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C4270136
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