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Aktenzeichen 1119/92

Datum 28.04.1892

Leitsatz Setzt der Thatbestand des in §. 1 des Gesetzes, betr. Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieheinfuhrverbote, vom 21. Mai 1878 (B.G.Bl. S. 95) bezeichneten Vergehens vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen die zur Verhütung der Einschleppung der Rinderpest erlassenen Beschränkungen und Verbote der Einfuhr lebender Wiederkäner die Kenntnis des Thäters voraus, daß das von ihm übertretene Verbot zum Zwecke der Verhütung der Rinderpest erlassen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C4200107

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