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Aktenzeichen 1152/92

Datum 10.05.1892

Leitsatz Genügt zum Thatbestande der Begünstigung die Vornahme einer Handlung mit dem Bewußtsein, daß dieselbe geeignet ist, den Thäter der Bestrafung zu entziehen, bezw. ihm die Vorteile des Verbrechens oder Vergehens zu sichern, oder ist dazu erforderlich, daß die Beistandshandlung in der direkt auf die Erreichung dieser Folgen gerichteten Absicht vorgenommen wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C41F0105

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