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Aktenzeichen 1131/92

Datum 02.05.1892

Leitsatz Ist die Anwendung der §§. 309. 306 Ziff. 3 St.G.B.'s ausgeschlossen, wenn der Brand zu einer Zeit entstand, während welcher sich Menschen in der betreffenden Räumlichkeit aufzuhalten pflegen, der Angeklagte aber wußte, daß ausnahmsweise zu dieser Zeit niemand sich darin aufhalten werde, auch thatsächlich niemand sich dort aufgehalten hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C41D0102

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